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Meisterausbildung im Tischlerhandwerk

Meisterausbildung im TischlerhandwerkDer Meisterbrief, der seinem Träger das Recht verleiht den geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen, ist ein begehrtes Ziel. Er bietet einerseits die Möglichkeit sich selbstständig zu machen - weitaus wichtigstes Motiv für die zahlreichen Absolventen der Meisterprüfung in Deutschland. Andererseits bietet die Meisterqualifikation auch den Weg hin zu einer verantwortungsvollen Führungstätigkeit als angestellter Betriebsleiter oder Leiter einzelner Fachabteilungen.

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat und seit dem Abschluss der Lehrzeit eine mehrjährige Tätigkeit im Tischlergewerbe vorweist. Zur Vorbereitung auf die Meisterschaft werden Lehrgänge als Abend- und Wochenendveranstaltungen (Teilzeit) und an Ganztags-Meisterschulen angeboten.

Quelle und weitere Informationen: Bundesverband und die Landesverbände des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks

Sonstige Weiterbildungsmöglichkeiten für Gesellen

Gesellen haben die Möglichkeit, sich als Restauratorin oder Restaurator fortzubilden.

Tischler/-innen, die Talent bei der Gestaltung mitbringen und sich professionell weiterbilden möchten, können sich in einer "Akademien oder Fachschulen für Gestaltung" zum "Gestalter/in im Handwerk" oder zum "staatl. gepr. Gestalter" weiterqualifizieren. Meist geht das in einem einjährigen Vollzeitkurs oder auch berufsbegleitend über einen längeren Zeitraum. Die Akademien für Gestaltung sind den Handwerkskammern angebunden.

Die Ausbildung an einer staatlichen Fachschule, zum staatl. geprüften Gestalter dauert
2 Jahre. Sie wird, so ein Technikerabschluß vorliegt, auf Antrag verkürzt, z.B. Fachschule Holztechnik & Gestaltung HGH Hildesheim.
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